Der Autor entwickelt ein dem Präventionsgedanken folgendes Auslegungsmodell und wendet dieses auf die Insolvenzverursachungshaftung gemäß§64 S. 3 GmbHG an. Hierdurch gibt er ihr einen sinnvollen Anwendungsbereich und stellt zugleich die zukünftige Bedeutung des§30 Abs. 1 GmbHG in Frage.
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Der Autor entwickelt ein dem Präventionsgedanken folgendes Auslegungsmodell und wendet dieses auf die Insolvenzverursachungshaftung gemäß§64 S. 3 GmbHG an. Hierdurch gibt er ihr einen sinnvollen Anwendungsbereich und stellt zugleich die zukünftige Bedeutung des§30 Abs. 1 GmbHG in Frage.
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