Aus dem Inhalt: Definition des Mißbrauchs - Genereller Mißbrauch durch Ausnutzen rein formaler Rechtspositionen (Abmahnvereine, Scheingewerbetribende, Strohmänner etc.) - Mißbrauch im Einzelfall (Mehrfachabmahnung, geographische Beschränkung etc.) - Haftung bei Mißbrauch.
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Aus dem Inhalt: Definition des Mißbrauchs - Genereller Mißbrauch durch Ausnutzen rein formaler Rechtspositionen (Abmahnvereine, Scheingewerbetribende, Strohmänner etc.) - Mißbrauch im Einzelfall (Mehrfachabmahnung, geographische Beschränkung etc.) - Haftung bei Mißbrauch.
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