Die Zinsschranke (§4h EStG) schränkt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen erheblich ein. Ausgenommen bleiben nicht konzernzugehörige Betriebe. Der Autor beleuchtet den für die Anwendung der Zinsschranke zentralen Konzernbegriff umfassend und zeigt praktische Lösungsansätze auf.
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Die Zinsschranke (§4h EStG) schränkt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen erheblich ein. Ausgenommen bleiben nicht konzernzugehörige Betriebe. Der Autor beleuchtet den für die Anwendung der Zinsschranke zentralen Konzernbegriff umfassend und zeigt praktische Lösungsansätze auf.
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