EU-Mitgliedstaaten müssen ihr Gesellschaftsrecht binnenmarktkonform ausgestalten. Sie dürfen die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften nicht unverhältnismäßig beschränken. Der Autor zeigt auf, dass dies auch für Aktionärsschutzinstrumente wie die aktienrechtliche Anfechtungsklage...
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EU-Mitgliedstaaten müssen ihr Gesellschaftsrecht binnenmarktkonform ausgestalten. Sie dürfen die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften nicht unverhältnismäßig beschränken. Der Autor zeigt auf, dass dies auch für Aktionärsschutzinstrumente wie die aktienrechtliche Anfechtungsklage gilt. Sowohl Gesetzgeber als auch Gesetzesanwender müssen sich ihren EU-rechtlichen Pflichten bewusst sein.
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