Das Europäische Wirtschaftsordnungsrecht ist seit Integrationsbeginn und auch nach der Lissabonner Vertragsreform maßgeblicher Impulsgeber für die Entwicklung der Inhalte des Europäischen Unionsrechts insgesamt. Es bestimmt die Ausfaltung des Konzepts einer sozialen Marktwirtschaft mit freiem und...
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Das Europäische Wirtschaftsordnungsrecht ist seit Integrationsbeginn und auch nach der Lissabonner Vertragsreform maßgeblicher Impulsgeber für die Entwicklung der Inhalte des Europäischen Unionsrechts insgesamt. Es bestimmt die Ausfaltung des Konzepts einer sozialen Marktwirtschaft mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb in zahllose Politikfelder (transnationaler Marktzugang, Schutzgüter, Wettbewerb, Beihilfen, öffentliches Auftragswesen, geistiges Eigentum, Regulierung, Krisenbewältigung, Wirtschafts- und Währungsunion) und verlangt daher nach systematischer Kohärenz seiner Einzelfacetten im Gesamtkontext des Unionsrechts.
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