Der Richterkommentar für die anwaltliche Praxis§Zum Werk§Dieser Handkommentar ist in erster Linie für den verwaltungsrechtlich orientierten Rechtsanwalt, den Verwaltungsbeamten und die Richterschaft im Verwaltungsrecht konzipiert. Besonderes Gewicht hat die Auswertung der Rechtsprechung des...
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Der Richterkommentar für die anwaltliche Praxis§Zum Werk§Dieser Handkommentar ist in erster Linie für den verwaltungsrechtlich orientierten Rechtsanwalt, den Verwaltungsbeamten und die Richterschaft im Verwaltungsrecht konzipiert. Besonderes Gewicht hat die Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder.§Vorteile auf einen Blick§- handlicher, ganz auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittener Kommentar§- übersichtliche Kommentierung mit einer Auswahl an Fundstellen§- klare Fokussierung auf die Zielgruppe der Verwaltungsrichter sowie der an den Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit auftretenden Rechtsanwälte§Zielgruppe§Für Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie Verwaltungsjuristen.
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