Allgemeines§§Bemerkungen zu der Kirchenrechtswissenschaft um das Jahr 1000§§Kirchenverfassung§§Die Organisation der Erzdiözese Mainz unter Erzbischof Willigis - Die Anfänge des Generalvikars in der Erzdiözese Mainz - Der Provikar vornehmlich in der Erzdiözese Mainz - Die Anfänge des Gerichtes des...
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Allgemeines§§Bemerkungen zu der Kirchenrechtswissenschaft um das Jahr 1000§§Kirchenverfassung§§Die Organisation der Erzdiözese Mainz unter Erzbischof Willigis - Die Anfänge des Generalvikars in der Erzdiözese Mainz - Der Provikar vornehmlich in der Erzdiözese Mainz - Die Anfänge des Gerichtes des Heiligen Stuhles zu Mainz§§Lehrrecht§§Das Lehrverfahren gegen Eutyches im November des Jahres 448. Zur Vorgeschichte des Konzils von Chalkedon§§Eherecht§§Das Ehehindernis der Impotenz in der Erzdiözese Mainz im 18. Jahrhundert§§Strafrecht§§Die Infamie im Decretum Gratiani§§Prozeßrecht§§Der Instanzenzug in der Erzdiözese Mainz - Der Kanonisationsprozeß Hildegards im 13. Jahrhundert - Exekutoren der Provinzialstatuten im Erzbistum Mainz während des hohen und späten Mittelalters - Konservatoren, Konservatoren der Universitäten und Konservatoren der Universität Erfurt im hohen und späten Mittelalter - Das Mainzer Metropolitangericht als Berufungsinstanz der Mainzer Kirchenprovinz im 17. und 18. Jahrhundert§§Religionsrecht im 17. und 19. Jahrhundert§§Die Entstehung der hauptsächlichen Bestimmungen über das ius emigrandi (Art. V§§30-43 IPO) auf dem Westfälischen Friedenskongreß - Das ius emigrandi nach dem Westfälischen Friedensinstrument - Die§§37 und 65 des Reichsdeputationshauptschlusses - Erstveröffentlichungen der Beiträge in chronologischer Reihenfolge
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