Einleitung§§2. Die Identifizierung des Auslegungsmaßstabs§§Die Auslegung des europäischen Kartellrechts - Die richterliche Rechtsfortbildung im Unionsrecht - Grenzen der Rechtsanwendung des Unionsrechts - Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip (auch) als primärrechtliche Interorgangrenze -...
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- Einleitung§§2. Die Identifizierung des Auslegungsmaßstabs§§Die Auslegung des europäischen Kartellrechts - Die richterliche Rechtsfortbildung im Unionsrecht - Grenzen der Rechtsanwendung des Unionsrechts - Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip (auch) als primärrechtliche Interorgangrenze - Bewertung der aktuellen Rechtsprechungspraxis des EuGH zum nullum crimen-Grundsatz - Folgerungen für die nachfolgende Untersuchung§§3. Die Bußgeldverantwortlichkeit des Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1 lit. a Alt. 1 VO 1/2003 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 AEUV§§Die Bestimmung der Täterschaft als zentrale Fragstellung - Die Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken - Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels - Zwischenfazit - Der Normadressat: 'Unternehmen' und 'Unternehmensvereinigungen' - Schuld - Ergebnis der Auslegung§§4. Die Bußgeldverantwortlichkeit des Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot nach ergänzenden Strafnormen§§Die Anforderungen des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips - Keine ergänzenden Strafnormen im europäischen Kartellsanktionenrecht - Der Einheitstäterbegriff aus dem sonstigen Verwaltungssanktionenrecht - Die Unzulässigkeit der Rechtsfortbildung - Ergebnis§§5. Die Verantwortlichkeit des Kartellgehilfen nach weiteren Sanktionsnormen des europäischen Kartellrechts§§Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen das Missbrauchsverbot nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1 lit. a Alt. 2 VO 1/2003 i.V.m. Art. 102 AEUV - Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen die 'materielle' Zusammenschlusskontrolle nach Art. 14 Abs. 2 FKVO - Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen formeller Verstöße gegen das europäische Kartellrecht - Das verwaltungsrechtliche Zwangsgeld gem. Art. 24 VO 1/2003 - Die zivilrechtliche Haftung des Kartellgehilfen - Ergebnis§§6. Ausblick: Die Bußgeldverantwortlichkeit von Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot de lege ferenda§§Die Verbandskompetenz der EU - Vorschläge zur Ergänzung der Art. 101 AEUV, VO 1/2003§§7. Ergebnisse§§Literatur- und Stichwortverzeichnis
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