Einleitung§§1. Grundlagen und Problemstellung§§2. Verfassungsrechtliche Dimensionen des Wunsiedel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts§§Die Geschichte der Wunsiedel-Demonstrationen und ihre juristische Aufarbeitung - Rechtliche Problemschwerpunkte des Wunsiedel-Beschlusses - Stellungnahme:...
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Einleitung§§1. Grundlagen und Problemstellung§§2. Verfassungsrechtliche Dimensionen des Wunsiedel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts§§Die Geschichte der Wunsiedel-Demonstrationen und ihre juristische Aufarbeitung - Rechtliche Problemschwerpunkte des Wunsiedel-Beschlusses - Stellungnahme: Das Verbot (rechts)extremistischer Meinungsäußerungen nach Wunsiedel§§3. Das Strafrecht als Instrument der Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie§§Verbindliche verfassungsrechtliche und internationale Vorgaben für die Bestrafung speziell nach§130 IV StGB - Allgemeine grundgesetzliche Anforderungen an strafrechtliche Sanktionen sowie ihre Erfüllung in§130 IV StGB und dessen Anwendung - Stellungnahme: Der missglückte Versuch einer angemessenen Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie§§4. Rechts- und verfassungsvergleichende Betrachtung: Das Verbot von Meinungsäußerungen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika§§Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in den USA: Garant der Demokratie und damit schlechthin höchster Verfassungswert - Die Straffreiheit der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus und funktional äquivalenter Situationen in den USA - Stellungnahme: Keine unreflektierte Übernahme, sondern vorsichtige Orientierung am US-amerikanischen Verständnis in Grenzfragen der Meinungsfreiheit§§5. Lösungsansätze im Konflikt um die Grenzen der Meinungsfreiheit zur Sicherung der freiheitlichen Demokratie§§Die Unglaubwürdigkeit einer wertneutralen Umformulierung des§130 IV StGB zum 'allgemeinen Gesetz' im Sinne des Art. 5 II GG - Die unglückliche Idee der Aufnahme eines antinationalsozialistischen Grundkonzepts in das Grundgesetz - Die zur Wahrung der Balance zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie unabdingbare Streichung des§130 IV StGB - Fazit: Streichung des§130 IV StGB bei Kompensation mittels konsequenter Anwendung verbleibender Straftatbestände als Kompromiss zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie§§6. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick§§Literatur- und Sachwortverzeichnis
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