Einleitung§§2. Die Verständigung gemäß§257c StPO - Voraussetzungen und spezifische Problemstellungen im Steuerstrafrecht§§Die systematische Stellung in der Strafprozessordnung - Geeignete Fälle für eine Verständigung im Steuerstrafverfahren - Rolle der Finanzbehörde als Verfahrensbeteiligte...
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- Einleitung§§2. Die Verständigung gemäß§257c StPO - Voraussetzungen und spezifische Problemstellungen im Steuerstrafrecht§§Die systematische Stellung in der Strafprozessordnung - Geeignete Fälle für eine Verständigung im Steuerstrafverfahren - Rolle der Finanzbehörde als Verfahrensbeteiligte einer Verständigung in Steuerstrafverfahren - Der Gegenstand einer Verständigung im Steuerstrafverfahren - Das Zustandekommen einer Verständigung im Steuerstrafverfahren - Entfallen der Bindungswirkung bei einer Verständigung im Steuerstrafverfahren - Belehrungspflichten bei einer Verständigung im Steuerstrafverfahren - Verbot des Rechtsmittelverzichts - Ergebnis§§3. Vergleich zu anderen Verständigungsformen im formellen und materiellen Steuerstrafrecht§§Konsensorientierung und Strafzwecke im Steuerstrafrecht - Verständigungsformen im materiellen Recht - Verständigungsformen im formellen Recht - Schlussfolgerungen aus dem Vergleich der Verständigungsformen im formellen und materiellen Steuerstrafrecht§§4. Konsequenzen für eine Weiterentwicklung der Verständigung im Steuerstrafrecht de lege ferenda§§Gesetzgeberische Konkretisierung des Strafzumessungsrechts - Einführung eines Anerkenntnisverfahrens für Steuerstrafsachen - Reformierung des§257c StPO§§5. Fazit und Ergebnisse in Thesenform§§Literaturverzeichnis
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