Mehr Sicherheit in der Personalplanung§§Anders als bei Tarifbeschäftigten bildet nicht die auszuübende Tätigkeit, sondern das übertragene Statusamt die Rechtsgrundlage für die Entgeltfindung.§§Das Beamtenrecht prägt den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung. Doch dieser lässt sich nicht...
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Mehr Sicherheit in der Personalplanung§§Anders als bei Tarifbeschäftigten bildet nicht die auszuübende Tätigkeit, sondern das übertragene Statusamt die Rechtsgrundlage für die Entgeltfindung.§§Das Beamtenrecht prägt den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung. Doch dieser lässt sich nicht verwirklichen, wenn nicht klar ist, welche konkreten Dienstposten in welchen Statusämtern mit welcher Wertigkeit zur Verfügung stehen.§§Das Praxis-Handbuch erläutert alle wichtigen Rahmenbedingungen zur Einführung und Pflege von Dienstpostenbeschreibungen:§§Rechtlicher Rahmen§Inhalt und Aufbau von Dienstpostenbeschreibungen§Verfahren, Dauer und Kosten der Einführung und Pflege§Formulierungshilfen§Aktuelle Rechtsprechung
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