RA Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock in AdVoice 1/2014, S. 59: (..) Um nach der RVG-Reform keine Gebühren zu verschenken, ist der AnwaltKommentar RVG ein 'Must-have' und wirklich empfehlenswert. Sein umfangreicher Argumentationsfundus ist ideal, um optimal abzurechnen, nicht anerkannte...
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RA Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock in AdVoice 1/2014, S. 59: (..) Um nach der RVG-Reform keine Gebühren zu verschenken, ist der AnwaltKommentar RVG ein 'Must-have' und wirklich empfehlenswert. Sein umfangreicher Argumentationsfundus ist ideal, um optimal abzurechnen, nicht anerkannte Abrechnungen zu erläutern oder Gebührenkürzungen zu vermeiden. RA Wolfgang Koch, Erftstadt in SP 07/14, S.251: 'Diesen Gebührenoptimierer sollten Sie sich unbedingt gönnen. Die Anschaffung rentiert sich umgehend.' Florian Wörtz in www.justament.online.de 7/2014: '(..) Der AnwaltKommentar hat sich als zuverlässiger und kompetenter Begleiter im Gebührenrecht etabliert. Es gibt wohl keinen anderen Kommentar, der einem Praktiker eine bessere Hilfestellung in täglichen Abrechnungsfragen sein kann. Es kann daher jeder Kanzlei nur geraten sein, diesen Kommentar im Literaturschrank zu haben.' RA Dr. Michael Ludovisy, Vilgertshofen in DAR 6/2014, S. 360: '(..) Wie bereits in den Vorauflagen verschafft auch die nunmehr 7. Auflage des Kommentars den dringend notwendigen 'Durchblick' zum reformierten Gebührenrecht. (..) Durch seine im wahrsten Sinne des Wortes an den Praktiker gerichtete Darstellungsform hebt sich der Schneider/Wolf allerdings tatsächlich von der Masse der üblichen Kommentarliteratur ab. (..) Dies alles mündet schließlich auch in dieser Rezension zu einer unbedingten (Kauf-) Empfehlung für das Werk. Es erleichtert die tägliche Arbeit, womit alles gesagt ist.' Herbert P. Schons in AG/Spezial 03/14, Buchbesprechungen: '(..) Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! (..) Im Übrigen ist der beachtliche Umfang der Neuauflage darauf zurückzuführen, dass man daran festgehalten hat, die Hintergründe von gesetzlichen Regelungen ebenso umfassend darzustellen, wie die praktische Umsetzung anhand von Beispielen übersichtlich erläutert wird. Seit jeher zeichnet sich der AnwaltKommentar dadurch aus, dass sich dort auch die Lösung für Probleme finden lässt, von denen mancher gedacht haben mag, dass solche gar nicht existieren. Und praktische Probleme aus dem anwaltlichen Alltag werden dort umfassend und mit überzeugender Begründung durchaus kontrovers zu Gegenmeinungen dargestellt, wo andere Kommentare nur kritiklos die Rechtsprechung wiedergeben. (..) Bereits das Vorwort gibt hier eine gute Übersicht und die jeweils gut lesbare Kommentierung verschafft dem, der sie auch wirklich liest, auf höchst angenehme und unterhaltsame Weise den vertieften Zugang zu den Neuvorschriften, aber auch zu den ebenso wichtigen schon bekannten Regelungen des RVG. 'All in one' ist ein Anspruch, dem der Kommentar auf vortreffliche Art und Weise gerecht wird, der es nicht bei der Kommentierung, der Wiedergabe der Gebührentabellen, gewichtiger Streitwertvorschriften belässt, sondern auch Streitwertkataloge abdruckt, einschließlich des - zu Recht - viel geschmähten und kritisierten Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichtsbarkeit. (..) so dass man abschließend auch hier voller Überzeugung formulieren kann: Chapeau! Das haben Schneider und seine Mitstreiter mal wieder richtig gut gemacht.' RA Dipl. Kfm. Wolfgang Nieberler, München in MAV-Mitteilungen März 2014, S. 22: '(..) Er gibt dem Anwalt umfangreiche Hilfestellungen, um sich im Dschungel der zahllosen Änderungen nicht zu verirren, die durch dieses schließlich doch noch in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Gesetz erfolgt sind. (..) Das Warten hat sich aber gelohnt. Auch wenn selbstverständlich noch keine Entscheidungen zum neuen Kostenrecht verfügbar sind, hat die Kommentierung das gewohnt hohe Niveau bei gleichzeitiger Praxisorientierung. Neben den vielen Abrechnungsbeispielen und Mustern wurden insbesondere vermehrt alphabetische Übersichten eingefügt, um den Zugang zu besonders komplexen Bereichen des RVG zu erleichtern. Damit ist einer der besten Kommentare zum RVG wieder auf dem aktuellen Stand und die Anwaltschaft hat ein hervorragendes Hilfsmittel für di
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