Mit dem 2. KostRModG kommt erstmals wieder Bewegung in die Höhe der Anwaltsgebühren. Neue Gebührentatbestände sollen den Aufwand der Mandate in der Vergütung wiederspiegeln. Damit Sie keine Gebühren verschenken und im Streitfall die besseren Argumente haben, kommentiert der Mayer/Kroiß präzise...
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Mit dem 2. KostRModG kommt erstmals wieder Bewegung in die Höhe der Anwaltsgebühren. Neue Gebührentatbestände sollen den Aufwand der Mandate in der Vergütung wiederspiegeln. Damit Sie keine Gebühren verschenken und im Streitfall die besseren Argumente haben, kommentiert der Mayer/Kroiß präzise die Änderungen des RVG.
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