Im Hinblick auf die Grenzziehung der materiellen Rechtskraft eines Zivilurteils ist die herkömmliche deutsche Streitgegenstandsdogmatik zu überdenken. Dies gilt erst recht, so die These des Autors, wenn man die Vorgehensweise der deutschen Rechtsprechung und den Stand ausländischer...
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Im Hinblick auf die Grenzziehung der materiellen Rechtskraft eines Zivilurteils ist die herkömmliche deutsche Streitgegenstandsdogmatik zu überdenken. Dies gilt erst recht, so die These des Autors, wenn man die Vorgehensweise der deutschen Rechtsprechung und den Stand ausländischer Rechtsordnungen in Betracht zieht.
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