Bei Großvorhaben wie dem Autobahnbau oder der Energieleitungsplanung ist häufig absehbar, dass ihre Verwirklichung einer Enteignung bedarf. Die drohende Enteignung darf bei der Planung nicht unberücksichtigt bleiben. Verknüpft werden Planung und Enteignung durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung.
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Bei Großvorhaben wie dem Autobahnbau oder der Energieleitungsplanung ist häufig absehbar, dass ihre Verwirklichung einer Enteignung bedarf. Die drohende Enteignung darf bei der Planung nicht unberücksichtigt bleiben. Verknüpft werden Planung und Enteignung durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung.
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