Nach dem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode sollen Beinahetreffer bei Reihengenuntersuchungen künftig verwertet werden können. Dies wird zum Anlass genommen, die lex lata einer Gesamtrevision zu unterziehen und einen Reformvorschlag für die§§81e-h StPO zu unterbreiten.
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Nach dem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode sollen Beinahetreffer bei Reihengenuntersuchungen künftig verwertet werden können. Dies wird zum Anlass genommen, die lex lata einer Gesamtrevision zu unterziehen und einen Reformvorschlag für die§§81e-h StPO zu unterbreiten.
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