Eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die Paragraphen 823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten...
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Eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die Paragraphen 823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten Problemfelder der Paragraphen 823 ff. BGB umfassend behandelt (z.B. Probleme der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität). Paragraph 823 I BGB ist als elementarer, strafrechtsähnlicher Grundtatbestand leicht erlernbar. Auch Paragraph 823 II und Paragraphen 824-826 BGB sollten nicht vernachlässigt werden. Neben Paragraph 831 BGB (Vorsicht beim Entlastungsbeweis!), der Haftung für Verrichtungsgehilfen, befasst sich der erste Band des Deliktsrechts auch mit der Mittäterschaft, Teilnahme und Beteiligung gem. Paragraph 830 BGB.
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