Was rechtfertigt das Privatrecht? Im Widerspruch zu ökonomischer Analyse und herrschender Wertungsju-risprudenz entfaltet der Autor, dass die Kernbereiche Delikt, Eigentum und Vertrag nur in den womöglich problematischen Ideen von gleicher Freiheit und ausgleichender Gerechtigkeit gründen können.
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Was rechtfertigt das Privatrecht? Im Widerspruch zu ökonomischer Analyse und herrschender Wertungsju-risprudenz entfaltet der Autor, dass die Kernbereiche Delikt, Eigentum und Vertrag nur in den womöglich problematischen Ideen von gleicher Freiheit und ausgleichender Gerechtigkeit gründen können.
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