Einleitung
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz«
Was ist die Handreichung? - Rückblick: Woraus ist...
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Einleitung
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz«
Was ist die Handreichung? - Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? - Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten?
Teil II. Juristische Grundsätze und -begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren
Erbrechtliche Grundsätze - Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? - Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? - Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren
Teil III. Wie ist vorzugehen?
Ist der Antragssteller Berechtigter? - Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? - Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? - Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? - Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? - Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? - Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? - Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? - Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt?
Teil IV. Die gerechte und faire Lösung
Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert - Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben - Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen - Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche »Rente« ausgezahlt bekommen
Quellen- und Literaturverzeichnis
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