Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen. Dr. Andreas Gronimus erläutert Ihnen anschaulich die spezifische...
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Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen. Dr. Andreas Gronimus erläutert Ihnen anschaulich die spezifische Ausgestaltung und Handhabung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens: von Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtlichen Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts zur praktischen Anwendung des ArbGG in allen drei Verfahrensinstanzen - unter umfassender Auswertung einschlägiger Rechtsprechung der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichte.
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