Die Studie behandelt die Frage, ob sich die Verantwortlichen bei EU-lizensierten Anbietern von Online-Casinospielen ohne inländische Erlaubnis wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels gemäß
284 StGB strafbar machen. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, wie man die...
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Die Studie behandelt die Frage, ob sich die Verantwortlichen bei EU-lizensierten Anbietern von Online-Casinospielen ohne inländische Erlaubnis wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels gemäß
284 StGB strafbar machen. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, wie man die Unrechtsstruktur der Strafnorm interpretiert. Versteht man die Strafnorm zutreffend verwaltungsrechtsakzessorisch, so wird ihre Anwendung abhängig von der Unionrechts- und Verfassungskonformität des nationalen Glücksspielverwaltungsrechts. Da die Unionsrechtskonformität des Verbots von Online-Casinos nach deutschem Glücksspielverwaltungsrecht derzeit unklar ist, ist
284 StGB seit 2006 auf EU-lizensierte Anbieter von Online-Casinos nicht anwendbar. Ein derart neutralisiertes Strafrecht wird dann problematisch, wenn es wie
284 StGB zur Dauererscheinung avanciert.
Die Studie wendet sich an alle, die an Fragen des Glücksspielrechts interessiert sind, sowie an Strafjuristen und Rechtswissenschaftler.
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