Bereits 15 Mal war das RVG seit dem umfangreichen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Focus der Gesetzgebung; veränderte Gebührentatbestände, neu aufgetretene Streitstände und eine rege Rechtsprechung müssen von der Anwaltschaft sicher beherrscht werden, wenn sich der Aufwand einzelner...
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Bereits 15 Mal war das RVG seit dem umfangreichen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Focus der Gesetzgebung; veränderte Gebührentatbestände, neu aufgetretene Streitstände und eine rege Rechtsprechung müssen von der Anwaltschaft sicher beherrscht werden, wenn sich der Aufwand einzelner Mandate auch in der Vergütung wiederspiegeln soll.
Damit Sie keine Gebühren verschenken und im Streitfall die besseren Argumente haben, kommentiert der Mayer/Kroiß präzise alle großen und kleinen Änderungen des RVG. Er zeigt dabei genau auf, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.
Die Vorteile:
eine Vielzahl von Berechnungsbeispielen,
ausgefeilte Sammlung von Gebührentabellen,
umfassender Streitwertkommentar mit breiter Darstellung der Verfahrenswerte von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung,
Sonderteil zur Führung von Vergütungsverhandlungen.
Die Herausgeber RA Dr. Hans-Jochem Mayer und Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß und ihr Team aus erfahrenen Kommentatoren begleiten die Entwicklung des RVG bereits seit dessen Entstehung und haben mit einer Vielzahl von Publikationen, Fortbildungsveranstaltungen und dem Engagement in Fachausschüssen maßgeblich an seiner Weiterentwicklung mitgewirkt.
Die Neuauflage berücksichtig insbesondere
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änd. von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änd. sonstiger Vorschriften
Gesetz zur Änd. des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änd. der ZPO und kostenrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Änd. des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änd. des FamFG sowie zur Änd. des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG
EU-KontenpfändungsVO-DurchführungsG
Die Autoren sind als erfahrene Gebührenrechtler bekannte Experten und sowohl durch ihre Arbeit in den Gebührenrechtsausschüssen von Rechtsanwaltskammern als auch ihre Fachpublikationen ausgewiesen.
RA Uwe Dinkat, Fachanwalt für Sozialrecht, Lörrach Dr. Johannes Ebert, Präsident des Landgerichts, Aschaffenburg Walter Gierl, Richter am OLG München RA Christian Janeczek, Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, Dresden Dr. Erik Kießling, Richter am OLG Zweibrücken RA Dr. Hans Klees, Freiburg Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Leitender Oberstaatsanwalt Traunstein RA Dr. Hans-Jochem Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bühl Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln RAin Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droit, Berlin Prof. Friedrich Pukall, Vizepräsident des LG Mainz a.D., Honorarprofessor an der Universität Mainz RA Christian Rohn, Bad Krozingen RA Joachim Teubel, Notar a.D., Hamm RA Klaus Winkler, Kenzingen
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