Diese Publikation hat Referenzcharakter.
Rechtsanwalt Karl Degenhard, München, in: ZIS 3/2014
Das Werk ist auf dem besten Weg, ein Klassiker auf seinem Rechtsgebiet zu werden.
Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert, in: NZWiSt 1/2012
Die wahre Erkenntnis kommt beim Lesen des Originals -...
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Diese Publikation hat Referenzcharakter.
Rechtsanwalt Karl Degenhard, München, in: ZIS 3/2014
Das Werk ist auf dem besten Weg, ein Klassiker auf seinem Rechtsgebiet zu werden.
Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert, in: NZWiSt 1/2012
Die wahre Erkenntnis kommt beim Lesen des Originals - dies ist nachdrücklich empfohlen!
RA Dr. Carsten Wegner, Fachanwalt für Strafrecht in: StV 11/2009
Den Verwalterbüros kann nur empfohlen werden, das Werk akribisch durchzuarbeiten und die Erkenntnisse daraus in Handlungsanleitungen für die Sachbearbeiter umzusetzen ...
ZInsO 24/2009
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